OP-Versicherung vs. Krankenvollversicherung
Grundsätzlich wird meist zwischen zwei Versicherungsformen unterschieden. Während die OP-Versicherung ausschließlich Operationskosten deckt, beinhaltet eine Krankenvollversicherung sowohl Behandlungskosten als auch Operationskosten. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass gewisse Behandlungen/Leistungen allerdings ausgeschlossen werden können.
Beitragshöhe
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von unterschiedlichen Faktoren, wie z.B. Rasse, Gewicht, Alter, Vorerkrankungen und weitere. Dabei gilt meist ein Mindest- als auch ein Höchstalter zum Abschluss einer Versicherung. Die Versicherungen fordern meist vorab die bisherige Krankenakte des Tieres an. Bitte beachten Sie, dass sie im Rahmen des Vertragsabschlusses bestätigen, dass Sie die/den behandelnden Tierärztin/Tierarzt ggü. der Versicherung von ihrer/seiner Schweigepflicht entbinden.
Wartezeit
Damit Versicherungen nicht erst im Krankheitsfall abgeschlossen werden, gilt meist eine Wartezeit von 3 – 6 Monaten. Der Versicherungsschutz gilt somit erst nach einer vorgegebenen Wartezeit.
Medizinische Notwendigkeit
Die Versicherungen decken ausschließlich medizinisch notwendige Behandlungen/Operationen ab. Beispiel: Die Kosten einer Kastration ohne medizinische Notwendigkeit werden von der Versicherung ggf. nicht übernommen.
Gebührensätze
Laut Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) bemisst sich die Gebührenhöhe „[…] nach dem Einfachen bis Dreifachen des Gebührensatzes. Die Gebühr ist innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zu bestimmen, insbesondere unter Berücksichtigung der 1. Schwierigkeit der Leistungen, 2. des Zeitaufwandes, 3. des Zeitpunktes des Erbringens der Leistungen, 4. des Wertes des Tieres und 5. der örtlichen Verhältnisse“ (GOT 2022). Die Tierkrankenversicherungen decken Leistungen bis zu einem bestimmten Gebührensatz ab. Wenn die/der Tierärztin den dreifachen Satz abrechnet und Ihr Versicherungsschutz nur bis zum zweifachen Satz gilt, muss die Differenz selbst getragen werden.
Selbstbeteiligung
Es ist üblich eine gewisse Selbstbeteiligung zu haben. Dies kann entweder eine feste Summe oder ein prozentualer Anteil (z.B. 20%) sein.
Jährliche Maximalsumme
Viele Versicherungen definieren eine jährliche maximale Deckungssumme (z.B. 2500€). Sollte diese überschritten werden, werden die Leistungen nicht mehr gezahlt.
Ausschlussbehandlungen/-diagnosen
Bestimmte Erkrankungen und Diagnosen werden von einigen Versicherungen pauschal ausgeschlossen, z.B. rassetypische Erkrankungen.